Inhaltsverzeichnis Kapitel 34 34.2.16 Infinitive, Substantivierungen, Gerundien und Partizipien
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Übungen: Gebrauch

  34.2.16 Infinitive, Substantivierungen, Gerundien und Partizipien

  Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind.
 

 

  ja
nein
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  Infinitive sind ungebeugte Verbformen.    
  Partizipien und Gerundien sind gut voneinander zu unterscheiden.    
  Substantivierungen können von Infinitiven erfolgen, aber auch mit der Endung -ing.    
  Partizipien und Gerundien werden gleich verwendet.    
  Generell kann man sagen, dass Gerundien Verbalsubstantive sind, die als solche auch oft durch andere Substantive ersetzt werden können.    
  Partizipien übernehmen zumeist die Funktion einer Beschreibung.    
  Als Daumenregel kann man sagen, dass nach Präpositionen nur Gerundien oder Infinitive folgen können.    
  Partizipien können auch als Objekt auftreten.    
  Alle Formen können sowohl Aktive als auch Passive bilden.    
  Manchmal können aktivische Formen aber auch passivische Bedeutung haben.    
  Das Subjekt des Satzes ist auch immer Subjekt des Gerundiums oder des Partizips.    
Als Test, ob ein -ing-Wort ein Gerundium ist oder ein Partizip, kann man dieses Wort weglassen. Ergibt der Satz noch immer einen Sinn, dann handelt es sich um ein Partizip.    
  Gerundien können auch mit einem Genitiv versehen werden, wenn es sich um Personen handelt.    
  Objekte des Hauptsatzes können zum Subjekt des Infinitivs, des Gerundiums und des Partizips werden.    
  Es gibt immer bestimmte Verben, die nur mit einer der drei Formen verwendet werden können.    


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